Etwa drei Viertel der Haushalte in Deutschland besitzen eine Hausratversicherung. Ausreichend geschützt ist Ihr Haus, Wohnung und Hab und Gut deshalb aber noch lange nicht.
Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause und bemerken, dass Einbrecher da waren. Alles ist verwüstet und in der Folge machen Sie die bittere Erfahrung, dass Sie mit vielen Unannehmlichkeiten konfrontiert werden. Die Spurensicherung, die Verhandlungen mit der Versicherung, die Wiederherstellung des Schadens, das sind nur die geringsten Probleme.
Aber die Zerstörung der häuslichen Geborgenheit, das ungute Gefühl, dass jemand in Ihre Privatsphäre eingedrungen ist, das kann selbst die beste Hausratversicherung nicht wieder gut machen. Manche leiden ein Leben darunter. Da macht es schon Sinn mit einer unkomplizierten Alarmanlage gegen Einbruch vorzubeugen, denn eine gute Alarmanlage und ein Mindestmaß an mechanischem Schutz werden Sie in aller Regel vor größerem Einbruchschaden bewahren. Darüber hinaus werden Sie die Leistung Ihrer Hausratversicherung auch nicht in Anspruch nehmen müssen. Denn die beste Versicherung ist diejenige, die man nicht beansprucht.
So lange die Versicherung eine Alarmanlage nicht explizit vorschreibt, steht es dem Versicherungsnehmer frei, ob überhaupt und welche Alarmanlage er verwendet. Und das ist in ca. 97% der Versicherungsfälle der Fall.
Daher können Sie eine Alarmanlage Ihrer Wahl installieren oder auf eine Alarmanlage ganz verzichten. Der Versicherungsvertrag bleibt hiervon unberührt. Unsere Geräte werden nach den aktuellen Europäischen Normen gebaut. Unsere Systeme haben keine VdS-Zulassung nach DIN 45011.
Es entspricht unserer Philosophie, dass unser System keine VdS-Zertifizierung besitzt, denn sonst wären wir genauso kompliziert, aufwändig und teuer, wie VdS-Alarmanlagen. Wir verstehen uns als Alternative zu diesen Systemen, wobei unser Augenmerk auf unkomplizierter und verlässlicher Technik liegt, die ohne großen Aufwand in Betrieb zu nehmen ist.
Im Übrigen empfehlen wir Privatkunden mit der Versicherung nicht über einen Prämienrabatt zu verhandeln, nur weil man eine Alarmanlage hat. Das bringt ein Paar Euro Einsparung, aber man handelt sich im Kleingedruckten doch erhebliche Nachteile ein. Beispielsweise, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt wird oder gar unwirksam ist, wenn man mal die Alarmanlage nicht eingeschaltet hat und ein Einbruch erfolgt.
Wenn man sich von den 1.500 deutschen Errichterfirmen eine repräsentative Grundgesamtheit von 800 nicht herstellerabhängigen freien Firmen ansieht (Marketing-Institut Peter Heins GmbH, Bielefeld), so ist festzustellen, dass nur ein sehr geringer Teil der Alarmanlagen eine VdS-Zertifizierung hat, der sich schätzungsweise auf maximal 5% der installierten Alarmanlagen beläuft.
Demnach entscheidet sich die überwiegende Mehrheit der Kunden für Anlagen, die nicht oder nur teilweise VdS-zertifiziert sind. VdS-Anlagen werden von Kunden gekauft, denen von der Versicherung eine Alarmanlage zwingend vorgeschrieben wird. Dann muss es in der Regel auch eine nach DIN EN 45011 zertifizierte Anlage sein.